Abrechnungsprüfung

Abrechnungsprüfung

Bei der Prüfung einer Handwerkerschlussrechnung sind viele wichtige Dinge zu beachten. Eine Schlussrechnung wird entsprechend der vertraglich festgelegten Vereinbarungen geprüft. In der Regel wird ein sog. VOB-Vertrag vorliegen. Die VOB ist eine allgemeine Geschäftsbedingung, welche für das Bauwesen geschaffen wurde, um für die besonderen Bedingungen des Werkvertrags im Bauwesen einen für Auftraggeber und Auftragnehmer ausgeglichenen Vertragsrahmen zur Verfügung zu stellen. In den meisten Fällen werden von den Unternehmern Angebote auf Basis der VOB/B + C erstellt. Bekommt der Unternehmer den Zuschlag, kommt i. d. Regel auch ein VOB-Vertrag zustande. Im Teil C der VOB sind vielerlei Regelungen festgelegt wie und was genau abgerechnet werden kann.

Darüber hinaus sind spätestens bei der Schlusszahlung auch andere wichtige Dinge wie die Abnahme, die Gewährleistung, evt. Sicherheiten und Bürgschaften, Gegenforderungen, Mängel, Revisionsunterlagen, Fachunternehmerbescheinigungen, Wartungsverträge und vieles mehr zu beachten, um am Ende nicht in eine schlechte Position gegenüber dem Unternehmer zu geraten.